Die Ambros-Rieder-Gasse! Was daraus werden kann.

Mit dem Vorschlag, in der Flächenwidmung die Engstelle in der Ambros-Rieder-Gasse duch Umwidmung in eine Verkehrsfläche zu entschärfen, hat die Diskussion um diese Problemstelle im Perchtoldsdorfer Wegenetz wieder Fahrt aufgenommen.

Worum geht es nun?

Hier der Punkt aus der 11. Änderung 2023 (Entwurfsauflage):

Es handelt sich also um eine Widmung als Verkehrsfläche. Da es sich auch um eine Gemeindegasse handelt, hat die Gemeinde auch einen relativ großen Spielraum, wie die gewonnene Fläche gestaltet werden kann.

Wenn man bedenkt, dass die Geschichte um die Problemstelle Ambros-Rieder-Gasse schon eine sehr lange ist und die bisher getroffenen Maßnahmen nicht die gewünschten Wirkungen erzielt haben, sehe ich die geplante Erweiterung als Chance, tatsächlich wirkungsvolle Maßnahmen zu setzen, um die gewünschte Reduktion der Verkehrsbelastung nun endlich doch zu erzielen.

Es wird dadurch zB möglich eine gravierende Lücke im familienfreundlichen Perchtoldsdorfer Geh- und Radroutennetz zu schließen. Wenn das Ziel „Reduktion der Verkehrsbelastung“ heißt, dann haben Maßnahmen oberste Priorität, die zu einer Abnahme der Kfz-Frequenzen führen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass alternative und akzeptable Wege geschaffen werden müssen, die auch ohne Auto bewältigt werden können.

Zweite Priorität hat dann, den noch verbleibenden Kfz-Verkehr durch bauliche Maßnahmen zu kanalisieren und zu entschleunigen. Wir werden uns hier allenfalls für eine entsprechende Gestaltung der Ambros-Rieder-Gasse einsetzen! Mit der vorgeschlagenen Änderung in der Flächenwidmung wird ja erst Platz für bauliche Maßnahmen, wie sie zB in der Gauguschgasse, der Rembrandtgasse, der Schweglergasse und der Strenninger-Gasse bereits existieren.

Als dritte Priorität kann man dann noch über rechtlich mögliche Einschränkungen nachdenken: Lkw-Fahrverbot, Breitenbeschränkung, Längenbeschränkung(!), Tonagebeschränkung etc.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich seit gut 20 Jahren über diese Problemstelle intensiv nachdenke, aber eine überzeugendere Lösung, als die nun diskutierte, ist mir dabei noch nicht untergekommen und ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die gewünschten Ziele damit mehr als nur zu erreichen.

Wie es jetzt weitergeht

Freilich müssen zuerst die Stellungnahmen zur Entwurfsauflage bearbeitet werden, dann erst kann es zu einem Beschluss im Gemeinderat kommen. Tatsächlich schlagend wird die Widmung aber erst, wenn bauliche Maßnahmen auf den betroffenen Grundstücken gesetzt werden. Bis dorthin bleibt vermutlich ausreichend Zeit, um über die Gestaltung nachzudenken.

Die zu berücksichtigenden Eckpunkte sind jedenfalls:

O Erhalt des in Gemeindeverantwortung übergegangenen Baumbestands
O Verbreiterung des Gehsteigs auf mindestens 1,50 Meter
O Radfahren in beide Richtungen ermöglichen, baulich getrennter Radweg von mindestens 1,50 Meter entgegen der Einbahn
O Anschlüsse an das Perchtoldsdorfer Geh- und Radroutenetz
O Reduktion der Verkehrsfrequenz (derzeit ca. 2.000 DTV) durch bauliche und rechtliche Maßnahmen

Die rechtlichen Vorgaben

Die notwendigen Breiten für Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sind in der RVS vorgegeben.

Daraus ergibt sich bei einem durchgehend 1,5 Meter breiten Gehsteig, einem 1,5 Meter breiten Radfahrstreifen entgegen der Einbahnrichtung und einer Fahrbahn mit einer Breite von 2,5 Meter folgende Gestaltungsmöglichkeit:

Das ist freilich nur eine erste Skizze, die die Gestaltungsspielräume aufzeigen soll, und zwar unter Berücksichtigung, dass der Baumbestand erhalten bleibt und in die Gestaltung integriert wird. Die Detailplanung folgt, sobald eine grundsätzliche Einigung über die Gestaltung besteht.

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